Seit 24.04.2009 ist die SYSTEM LIFT AG TÜV-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2008!
Geltungsbereich Dienstleistungen für Partnerbetriebe: Schwerpunkt Schulungsmaßnahmen für Trainer und Bediener von Hubarbeitsbühnen.
Wir führen regelmäßig in unseren Partnerbetrieben Bedienerschulungen rund um den sicheren Umgang mit unseren Arbeitsbühnen durch.
Da wir uns als Partner und Dienstleister im Umgang mit Arbeitsbühnen sehen ist es uns wichtig, dass Sie / Ihre Mitarbeiter störungsfrei und unfallfrei Ihre Aufgaben meistern.
Wir schulen Sie im sicheren Umgang und in der Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHABn) nach den rechtlichen Grundlagen EN 280 / BGV, BGR / BetrSichV.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Bedienausweis. Dieser berechtigt Sie deutschland- und europaweit in Verbindung mit dem Bediennachweis Arbeitsbühnen zu bedienen.
Definition der fahrbaren Hubarbeitsbühne nach EN 280(Auszug)
Fahrbare Maschine, die dafür vorgesehen ist, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne an einer festgelegten Zugangsstelle betreten und verlassen und die mindestens aus einer:
-Arbeitsbühne mit Steuereinrichtungen,
-einer Hubeinrichtung
-und einem Untergestell besteht.
-Ferner können Abstützeinrichtungen vorhanden sein.
Alle Maschinen mit CE Kennzeichnung ab 2001 sind nach der Herstellerrichtlinie EN 280 gebaut.
Das CE Zeichen in Verbindung mit der Konformitätserklärung steht für Produktsicherheit.
Beschäftigungsbeschränkung
Die Arbeitsbühnen darf nur der Mitarbeiter bedienen, der von Ihrem Unternehmen als befähigte Person schriftlich dazu beauftragt und nach BGR 500 ordnungsgemäß in die Sicherheitsbestimmungen und Bedienung von Hubarbeitsbühnen eingewiesen ist.
Bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat derArbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten
I. angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen, und
II. soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel
in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.
beim Arbeiten mit Ihrem Systemlift.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem zuständigen SYSTEM LIFT- Partner oder fordern Sie unseren Info-Prospekt “Sicherheit mit SYSTEM LIFT an.