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- Zwickau
Nach bestandenem Test in unserer praxis- und gerätebezogenen Bedienerschulung in Ihrem zuständigen SYSTEM LIFT-Partnerbetrieb erhalten Sie
Ihren persönlichen Bedienausweis, die SYSTEM CARD

Nach Ablauf der Laufzeit ist eine Kurzschulung und ein Test für die Verlängerung erforderlich.
Sollten Sie an einer Schulung Ihrer Mitarbeiter interessiert sein, fordern Sie bitte ein Angebot für die von Ihnen gewünschte Teilnehmerzahl von uns an. E-Mail
Die System-Card Qualitätspolitik der AVS System Lift AG:
Mit Sicherheit, nach gesetzlichen Vorgaben, durch Qualität zur Marktführerschaft:
Die Nr.1 für Hubarbeitsbühnen!
Die Gemeinschaft AVS System Lift AG betreibt
die Vermietung von Hubarbeitsbühnen. Wir stellen damit ein Produkt zur
Vermietung, welches in seiner Handhabung schon sicherer ist als die Handhabung
von Gerüsten oder Leitern.
Dennoch gibt es Gefahren. Bauartbedingte Gefahren, Gefahren im Umgang mit den Geräten lassen sich nicht ganz vermeiden.
Unser Anspruch ist dem Mieter sichere Geräte zur Verfügung zu stellen und ihm zu helfen den Umgang mit den Geräten so sicher wie möglich zu gestalten.
Wir wollen unseren Teil zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Hinsichtlich der Gestaltung des sicheren Umgangs mit den Geräten haben wir uns entschlossen eine Bedienerschulung anzubieten, unsere SYSTEM CARD.
- Mit Sicherheit!
Mit dem Vertrieb unserer Bedienerschulung wollen wir den Umgang mit den Geräten sicherer machen. Des Weiteren wollen wir dem gewerblichen Mieter in der Erfüllung seiner Unterweisungspflicht zur Seite stehen. Wir bieten ihm mit der SYSTEM CARD Bedienerschulung ein solches Instrument an. Gleichzeitig wollen wir dem Bediener ein umfangreiches Wissen rund um die Hubarbeitsbühnen vermitteln. Weiterhin wollen wir dem Bediener Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit den Geräten an die Hand geben und trainieren.
- Nach gesetzlichen Vorgaben:
Wir haben den Anspruch eine Schulungsmaßnahme anzubieten, die mindestens dem gesetzlichen Standard und dem vorgegebenen Standard der ISO 18878 entspricht. Der gesetzliche Standard orientiert sich hierbei an dem bereits verabschiedeten berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 966 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
- Durch Qualität:
Für die Einhaltung dieses Niveaus sorgen eine gezielte Pflege des Schulungskonzeptes, sowie detailierte Vorgaben zu dessen Vertrieb. Des Weiteren sorgen Vorgaben sowohl für die Durchführung der regelmäßigen Trainerschulungen als auch für die Durchführung der Bedienerschulungen bis hin zur Rechnungsstellung für ein gleichbleibend hohes Niveau.
- Zur Marktführerschaft: Die Nr.1 für Hubarbeitsbühnen
Durch das Beherzigen dieser Grundsätze ist es der System Lift AG gelungen, die Marktführerschaft zu erreichen: Damit erhält der Wahlspruch „Die Nr.1 für Hubarbeitsbühnen“ auch für die System Card – Bedienerschulungen eine umfassendere Bedeutung.
Um eine ständige Verbesserung zu erzielen, um den Umgang mit fehlerhaften Aufzeichnungen zu gewährleisten und um Erfahrungen einfließen zu lassen wird die Schulung ständig geprüft.


