Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung sowie die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geben vor, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten jährlich zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen muss. Die Unterweisung erfolgt in der Regel mündlich durch den Arbeitgeber oder durch betriebliche Aufsichtsorgane. Folgende Inhalte sollten dabei eine Rolle spielen: aktive Einbeziehung der Beschäftigten, Erläuterung der möglichen Gefährdungen – möglichst direkt am Einsatzort – sowie Erklärungen der zu beachtenden Schutzmaßnahmen und der aktuellen gesetzlichen Grundlagen.