Korblast oder Traglast beschreiben das Maximalgewicht, das die Arbeitsplattform einer Personenhebebühne tragen darf. Abgesehen davon ist die zulässige Personenzahl einzuhalten, die je nach Maschine variiert. Grundsätzlich gilt: Sogenannte Auslegerarbeitsbühnen haben eine geringere Korblast als Scherenarbeitsbühnen. Zu den Auslegerarbeitsbühnen gehören Gelenkteleskopbühnen, Anhängerbühnen und Lkw-Bühnen.
Um Unfälle wie etwa ein Umstürzen zu vermeiden, muss die seitliche Reichweite berücksichtigt werden: Je nach Reichweite reduzieren sich die Korb- beziehungsweise Traglast und die Personenzahl. Per Akustiksignal warnen moderne Messsysteme den Nutzer, sobald die Korblast überschritten wird. Es sind dann nur noch gegenwärtige Fahrbewegungen möglich.
Wird die Tragkraft des Arbeitskorbes überschritten, meldet sich das Lastkontrollsystem per Signal und deaktiviert automatisch die Hubfunktionen. In der Folge sind ausschließlich entlastende Manöver durchführbar.
Maschinen mit Gelenkteleskop haben übrigens ein integriertes Korbnivellierungssystem, das diese in der Waagerechten hält. Lesen Sie mehr darüber unter dem Stichwort Korbnivellierung.
Die zulässigen Korblasten/Traglasten der einzelnen Mietmaschinen finden Sie unter Mietbereich oder in unserer Gebrauchtkaufbörse jeweils im Kurzsteckbrief sowie in den Datenblättern.