Nach berufsgenossenschaftlicher Vorgabe DGUV Grundsatz 308-008 und internationaler ISO 18878 sind alle Mitarbeitenden, die Geräte mit einem Gefahrenpotenzial bedienen, dazu verpflichtet, regelmäßig an Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen. Wichtig zu wissen: Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passieren, muss die Bedienperson vor Gericht nachweisen, dass sie für die Bedienung des Geräts qualifiziert ist. Ganz einfach ist das mit einem SYSTEM-CARD Bedienerausweis. Wer über ihn verfügt, ist auf der sicheren Seite.