Der Arbeitsbühnen Führerschein bzw. der Bedienerausweis ist fünf Jahre lang gültig. Voraussetzung für die Gültigkeit über diese Zeitspanne ist eine jährliche Unterweisung gemäß Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1). Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Wiederholungsschulung erforderlich.