Bei der Übergabe einer Arbeitsbühne erfolgt ein Protokoll, in dem folgende Kriterien festgehalten werden: erkennbare Schäden und Mängel, Kilometer- und Laufzeitstand sowie der Füllstand vom Tank. Zudem müssen von Seiten des Mietenden die behördlichen Genehmigungen vorliegen, falls die Maschine im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt wird.