Im Mietvertrag wird die Dauer der Mietzeit festgelegt. Sie startet in der Regel mit der Abholung oder dem Verladebeginn der Maschine und endet mit der Rückgabe beziehungsweise der Ankunft des Gerätes beim Vermietenden. Falls sich eine Verkürzung oder eine Verlängerung ankündigt, muss dies dem entleihenden Partnerbetrieb mindestens zwei Arbeitstage zuvor kommuniziert werden.