Gegen Schäden sind die Arbeitsbühnen zur Miete grundsätzlich versichert. Dabei übernimmt der Mieter anteilig die Kosten der Versicherung für die Zeit, in der er die Bühne mietet. Der Versicherungsschutz umfasst plötzliche, unerwartete Ereignisse von außen, die zu einem Schaden an der Bühne führen. Diese so genannte Maschinenbruchversicherung lässt sich vergleichen mit einer Vollkasko-Versicherung im Kfz-Bereich, wobei ein vorab vereinbarter Selbstbehalt vom Mieter zu tragen ist. Unabhängig davon haftet der Mieter für jegliche Verschmutzungen bis hin zur Neulackierung, für selbst zu vertretende Schäden an der Bereifung, für Glasschäden, für Anfahrschäden an anderen Fahrzeugen auf der Baustelle sowie für Bodenschäden, die durch die Arbeitsbühne verursacht worden sind. Ist ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden, ist der Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen.