Laut der Regeln der Berufsgenossenschaft ist die Wartung von Arbeitsbühnen einmal im Jahr Pflicht. Dies bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende verpflichtet ist, alle Bauteile und Sicherheitseinrichtungen, unter anderem hinsichtlich Verschleißes, Beschädigungen sowie der Vollständigkeit von Kennzeichnungen und Beschilderungen, zu überprüfen und diese Ergebnisse zu dokumentieren.