Ja. Laut Gesetzgeber sind alle Mitarbeitenden, die Geräte mit einem Gefahrenpotenzial (z.B. Hubarbeitsbühnen, Stapler oder Krane) bedienen, dazu verpflichtet, regelmäßig an Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen. Die entsprechenden Regelungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden. Mit der SYSTEM-CARD können bequem alle Fortbildungen nachgewiesen werden. Da die spezifischen Inhalte der einzelnen Unterweisungen durch die allgemein gültigen Regeln der Technik genau definiert sind, nimmt die umfangreichere Erstschulung einen Werktag in Anspruch. Die SYSTEM-CARD Schulung vermittelt ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes, qualifiziertes theoretisches und praktisches Wissen. Die einzelnen Gerätekategorien werden im anwendungsorientierten Training geschult und geprüft.
Ein Schulungsnachweis, auf dem nur allgemein eine Unterweisung für Hubarbeitsbühnen ausgewiesen wird, entspricht nicht den technischen Regeln und ist deswegen nicht rechtssicher. Daher wird auf der SYSTEM-CARD die der Schulung entsprechende individuelle Gerätekategorie (z.B. Scherenbühne oder Gelenkteleskop) aufgeführt. Die zu schulenden Kategorien werden von den Regeln der Technik vorgegeben und sind zum Beispiel im Grundsatz 308-008 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) ausgewiesen.
Nach der Durchführung einer Erstunterweisung sind Mitarbeitende verpflichtet, an einer jährlichen Unterweisung teilzunehmen. Nach Verordnung der internationalen Schulungsnorm erfolgt in einem Turnus von fünf Jahren eine qualifizierte Nachschulung.
SYSTEM-CARD bietet hierfür den perfekten Rundumschutz: Nach der Erstschulung erfolgt die jährliche Unterweisung mit Hilfe von online bereitgestellten Lernmaterialien. Eine umfangreiche Wiederholungsschulung wird nach spätestens fünf Jahren angeboten.
Für das Führen einer Lkw-Arbeitsbühne muss ein entsprechender Führerschein vorhanden sein – je nach Bauart, Gesamtmasse und Größe der Maschine sind dies die Führerscheinklassen C und C1. Die offizielle Fahrberechtigung für die Steuerung von Lkw-Arbeitsbühnen im Straßenverkehr ist laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVG) Pflicht.