Für das Führen einer Lkw-Arbeitsbühne muss ein entsprechender Führerschein vorhanden sein – je nach Bauart, Gesamtmasse und Größe der Maschine sind dies die Führerscheinklassen C und C1. Die offizielle Fahrberechtigung für die Steuerung von Lkw-Arbeitsbühnen im Straßenverkehr ist laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVG) Pflicht.
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