Bei der Übergabe der Arbeitshebebühne brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument – zum Beispiel den Personalausweis – sowie den entsprechenden Führerschein für das geführte Fahrzeug. Zudem dürfen Hubarbeitsbühnen nur von Personen bedient werden, die einen Bedienausweis nach der berufsgenossenschaftlichen Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorweisen können. Diesen erhalten Sie bei den SYSTEM-CARD-Schulungen unserer erfahrenen Trainerinnen und Trainer.
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